Beratung Datenschutz (DSGVO)

Beratung Datenschutz (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 hat die EU ein einheitliches Datenschutzgesetz bekommen, welches einerseits den Datenschutz regelt, andererseits aber auch den »freien Verkehr personenbezogener Daten« berücksichtigt und damit auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).

Maßnahmen, die Sie zur Erfüllung der DSGVO ergreifen sollten:

  • Prüfen Sie Ihre Datenverarbeitungsprozesse auf deren Zulässigkeit
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit der Übersicht Ihrer Datenverarbeitungsprozesse
  • Prüfen Sie, ob die Anforderungen an die technisch-organisatorische Sicherheit der Daten betroffener Personen erfüllt werden und ob Sie möglicherweise eine Datenfolgeabschätzung durchführen müssen
  • Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen
  • Prüfen Sie, ob Datenübermittlungsprozesse nach der DSGVO zulässig sind und alle dafür notwendigen Auftragsverarbeitungsverträge (AVVs) vorliegen
  • Prüfen Sie, ob ein Beschwerdemanagement für die Fälle eingerichtet ist, in der Betroffene ihre Rechte geltend machen
  • Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter auf die Vorgaben des Datenschutzes, verpflichten Sie sie auf Vertraulichkeit sowie dazu, alle Vorgänge zu dokumentieren, die datenschutzrechtlich relevant sind
  • Überwachen Sie regelmäßig alle Ihre Prozesse, indem Sie beim ersten Punkt oben wieder anfangen 😉

Um diese sicherlich manchmal widersprüchlichen Ziele überhaupt zu erreichen, soll der Datenschutz insgesamt professioneller werden. Die dafür geschaffenen höheren Anforderungen an die Dokumentation durch Führung von Verzeichnisse von Verfahrenstätigkeiten und ausführlichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten, sorgen nicht nur für einen erhöhten Verwaltungsaufwand sondern gerade jetzt in der Anfangsphase auch für eine gewisse Unsicherheit.

Geht es Ihnen auch so?
Dann sprechen Sie mich über das unten stehende Kontaktformular an!


Ich gebe Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und die wesentlichen Maßnahmen, die Ihr Unternehmen einleiten sollte. Im Rahmen meiner eigenen Beratungsleistungen speziell im Online-Bereich oder als Mitarbeiter der in Bremen ansässigen HERODATA UG werde ich Ihnen sicher ein passendes Angebot machen können.

Wichtig: Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei diesen Aufträgen natürlich nicht um eine Rechtsberatung!






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